Zum Inhalt springen

GEMA

Die GEMA ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. Sie sorgt dafür, dass Komponistinnen und Komponisten, Textautorinnen und Textautoren sowie Musikverlage für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Das bedeutet: Wenn Chöre geschützte Musik bei Proben, Konzerten oder anderen öffentlichen Auftritten nutzen, müssen sie dies der GEMA melden.

Wie das genau funktioniert und was Sie berücksichtigen müssen, haben wir auf dieser Seite übersichtlich für Sie zusammengestellt. Wie immer erreichen Sie unsere Geschäftsstelle, wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

Warum es sich für Sie lohnt, Mitglied des CVNB zu sein

Der CVNB hat mit der GEMA eine Lizenzierungsvereinbarung geschlossen: Für chorische Veranstaltungen, in der Regel also Konzerte mit überwiegend chorischen Beiträgen, stellt die GEMA dem CVNB die Lizenzkosten in Rechnung.

Für alle anderen (z.B. gesellige) Veranstaltungen und öffentliche Musikwiedergaben, wie z.B. Musik im Internet, erhalten die Vereine/Chöre eine Rechnung von der GEMA, können als CVNB-Mitglied aber vom Verbandsrabatt profitieren.

Eine Besonderheit: Um das kulturelle Leben zu fördern, übernimmt das Land Niedersachsen die GEMA-Gebühren für ehrenamtlich organisierte Vereine bei Veranstaltungen für Dorffeste, kulturelle Events oder Vereinsfeiern.

Konzerte sind aber ausgenommen! Details hier: https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen

Weitere Besonderheiten zu Shanty-, Kosakenchören und Konzerte mit Stadt- oder Hafenfestcharakter können Sie hier nachlesen.

Wie registriert man sich auf dem GEMA-Onlineportal?

Wie verwaltet man seine Veranstaltungen? Und wie reicht man die Setliste ein?

Zu diesen und vielen anderen Fragen finden Sie im GEMA-Hilfecenter hilfreiche Anleitungen: http://www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials

Wann müssen Chöre sich bei der GEMA melden?

Sobald Musik öffentlich genutzt wird, muss das der GEMA gemeldet werden: das können Livekonzerte, CD-Produktionen, die musikalische Begleitung von Theateraufführungen, Weihnachtsfeiern oder geselligen Veranstaltungen sein.

Die Meldepflicht gilt für kostenpflichtige wie kostenlose Veranstaltungen.

Achtung: Jeder Veranstaltung muss spätestens 21 Kalendertage nach der Durchführung gemeldet worden sein. Wenn Chöre oder Veranstalter ihre Veranstaltungen verspätet melden, erlischt die Kostenübernahme durch den CVNB und  sie müssen die Lizenzgebühren dann selber tragen.

Details zu Vergütungssätzen und Vereinbarungen mit der GEMA finden Sie hier.

Welche Tarife gelten für Chöre?

Diese Übersicht stellt die für Chöre relevanten Tarife und ihre Besonderheiten vor.

Alle Listen und Dateien zur GEMA finden Sie noch einmal als übersichtlichen Block zusammengestellt auf unserer Download-Seite.