Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine
Um den Bestand von Kultureinrichtungen in Niedersachsen zu sichern, gewährt das Land Niedersachsen gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturvereinen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, finanzielle Unterstützungsleistungen (Billigkeitsleistungen).
Bitte beachten Sie die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene Einrichtungen im Kulturbereich (Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine)